Vorbereitendes KSV-Verfahren hat begonnen
Das vorbereitende Verfahren hat zum Ziel, Informationen zu gewinnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv und bedarfsgerecht ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen müssen im Rahmen des vorbereitenden Verfahrens Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben übermitteln – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen.
Eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren nicht: Jeder, der am zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchte, muss am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Aktuelle Termine
Das nächste vorbereitende Verfahren startet am 29. Juli 2024 und endet am 30. September 2024. Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen, können bis zum 20. September 2024 an fragen@klimaschutzvertraege.info gestellt werden.
Förderbedingungen für das zweite Gebotsverfahren
Aktuell steht die Durchführung eines zweiten Gebotsverfahrens unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf die Durchführung eines zweiten Gebotsverfahrens einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Wir starten das vorbereitende Verfahren aber bereits jetzt, um für den Fall, dass insbesondere die Finanzierungsfrage positiv geklärt wird, keine Zeit zu verlieren. Das zweite Gebotsverfahren soll Ende 2024 starten.