Clearingstelle zur kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe im KWKG

Die Möglichkeit der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe ist im EEG wie im KWKG von großer Bedeutung. Im Gegensatz zum EEG ergeben sich im KWKG jedoch erhebliche Unsicherheiten über die Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass es im EEG eine explizite gesetzliche Regelung gibt, die die generelle Zulässigkeit für die Abrechnung von Strom aus EEG-Anlagen festlegt (in der aktuellen Fassung: § 11 Abs. 2 EEG 201711), während eine solche explizite Regelung über eine generelle Zulässigkeit im KWKG nicht existiert. Vor diesem und dem Hintergrund der ähnlichen Förderregimes von EEG und KWKG sowie der daher auch oftmals im Gleichlauf genannten beiden Gesetze stellt sich die Frage, ob und inwieweit die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe aufgrund der Systematik auch im KWKG vorgesehen und zulässig ist.

In bestimmten Konstellationen bestanden in der jüngeren Vergangenheit Zweifel bei Betreibern von KWK-Anlagen und Verteilnetzen, ob der Anspruch auf Zahlung des KWK-Zuschlags aufgrund des Wortlauts des KWK-G nur für den KWK-Strom besteht, der auch tatsächlich physisch mit messtechnischem Nachweis in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird oder ob im Falle der sog. kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe („Durchleitung“) durch eine Kundenanlage (z. B. Werksnetz, vorgelagertes geschlossenes Verteilnetz oder dergleichen) der Anspruch vollumfänglich auch für den KWK-Strom besteht, der im Rahmen der „Durchleitung“ bilanziell beim Verteilnetzbetreiber am Verknüpfungspunkt „ankommt“.

Die Clearingstelle EEG/KWKG empfiehlt, die Fragen des Empfehlungsverfahrens 2019/8 „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ wie folgt zu beantworten:

  1. Das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in KWK-Anlagen erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung besteht insbesondere
  1. (a) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 100 kWgemäß § 4 Abs. 2 KWKG 20162 (Abschnitt 3.1), (b) für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 1 MW und bis zu 50 MW in der Ausschreibung gemäß § 8a KWKG 2016 (Abschnitt 3.2), (c) für innovative KWK-Systeme gemäß § 8b KWKG 2016 (Abschnitt 3.3) sowie (d) für KWK-Anlagen in Kundenanlagen oder Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung gemäß § 20 Abs. 1d EnWG3 bzw § 14 Abs. 2 KWKG 2016 a. F.4 sowie für KWK-Anlagen, die gemäß § 4 Abs. 3b KWKG 20125 in elektrische Anlagen einspeisen. (Abschnitt 3.4).
  2. Weiterhin besteht insbesondere für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW gemäß § 4 Abs. 1 KWKG 2016 das Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe von in den KWK-Anlagen erzeugtem Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung aufgrund des generellen Rechts auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe für KWK-Anlagen gemäß KWKG 2016 und KWKG 2012 (Abschnitt 3.5).
  3. Für mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung mittelbar eingespeisten KWK-Strom besteht gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 KWKG 2016 , 8a Abs. 2 KWKG 2016 ein Zuschlagsanspruch maximal in Höhe der KWK-Nettostromerzeugung (Abschnitt 4.1).
  4. Es obliegt Anlagen- und Netzbetreibern, Einigkeit darüber herzustellen, wie die zuschlagfähige Strommenge im Hinblick auf tatsächliche und rechnerische Transport- und Umwandlungsverluste zu ermitteln ist (Abschnitt 4.2).
  5. KWK-Anlagenbetreibern steht die Entscheidungsfreiheit darüber zu, ob der gesamte KWK-Nettostrom kaufmännisch-bilanziell weitergegeben oder ein Teil zur Eigenversorgung oder Drittbelieferung verwendet werden soll („kaufmännisch-bilanzielle Überschusseinspeisung“, Abschnitt 4.3).

Das kann ein wichtiger Punkt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von KWK-Anlagen sein. Die Empfehlung der Clearingstelle ist hier abrufbar.




Marktbericht Commodities KW 05

Die Preise der Energie-Notierungen sind in der letzten Woche leicht gestiegen. Gründe dafür lagen in der Hoffnung auf ein baldiges Ende der COVID-Pandemie durch die Impfungen. Allerdings bremsen die neuen Mutationen die Euphorie, denn hierdurch könnte eine globale Ausweitung der Lockdowns noch bevorstehen.

Das kalte Wetter und die Wetterprognosen zeigen in Richtung steigender Notierungen. Bei den Erdgaspreisen wirken zudem die LNG Entwicklungen in Asien, die zu hohen Preisen führen, auch in Europa nach. Der Marktbericht steht hier als pdf bereit




Wasserstoff für die Industrie; von Heiko Lohmann

Der Journalist und Gasmarktexperte Heiko Lohmann beschreibt in diesem Artikel, wie sich das Hype-Thema Wasserstoff entwickelt und was das für die Industrie bedeuten könnte. Die Industrieunternehmen, nicht nur aus der Stahl- und der Chemiebranche sollten die Entwicklungen beim Thema Wasserstoff im Auge behalten. Alle Unternehmen könnten zumindest indirekt (Beimischungen, Regulierungsfragen) betroffen sein. Aber auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt sind noch etliche Hürden zu überwinden. Die richtige Arbeit fängt 2021 erst an. Dieser Artikel als pdf. 

Anfang 2018 hatte der Bundesverband der Industrie (BDI) eine große Studie „Klimapfade für Deutschland“ veröffentlicht. Angefertigt wurde die Studie den Beratungsgesellschaften The Boston Consulting Group und Prognos. Ein Lenkungskreis des Verbandes hat Analysen und Ergebnisse während der Erstellung intensiv und wohl auch sehr kontrovers diskutiert.  Es war damals im Grunde die Eintrittskarte des BDI zur generellen klimapolitischen Diskussion und das klare Signal eines Bekenntnisses zum Klimaschutz. Aber natürlich soll nicht die olle Studie Gegenstand dieses Beitrags sein. Interessant ist allein, Wasserstoff spielte in der Studie im Grunde keine zentrale Rolle. Er wurde aber als ein möglicher „Game Changer“ zum Erreichen der Klimaziele bezeichnet. Die Einsatzreife sei aber noch nicht absehbar, hieß es in der Studie. An verschiedenen Stellen wurde auf die Möglichkeiten der Wasserstoffnutzung verwiesen, dies aber als zu teuer und im Grunde wenig praktikabel verworfen. So schreiben die Autoren über die mögliche Umstellung der Stahlproduktion vom Hochofenprozess auf die Direktreduktion des Eisenerzes mit Wasserstoff, dies sei mit hohem Kostenaufwand verbunden und auf Grund bestehender Reinvestitionszyklen kaum realistisch. Zudem würde für die Erzeugung des „grünen“ Wasserstoffs mit Hilfe von Strom aus erneuerbaren Energien, ein Ausbau für erneuerbare Erzeugung benötigt, der über die Potenziale in Deutschland hinausginge.

Die Argumente sind nach wie vor nicht falsch, aber dennoch steht nur zwei oder drei Jahre später die Stahlindustrie an erster Stelle, wenn es um den möglichen zukünftigen Einsatz von CO2-freiem oder CO2-neutralen Wasserstoff (zum Unterschied später mehr) geht. Was ist passiert und welche enormen Herausforderungen bleiben?

Zum einen hat das Thema Wasserstoff seit 2018 oder 2019 einen unglaublichen „Hype erfahren“. Vom möglichen „Game Changer“ ist das simple Produkt H2 zum Heilsbringer oder Champagner oder einem „sexy Energieträger“ (Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier) mutiert. Und dieser Prozess findet nicht nur in Deutschland, nein er findet global statt. Die deutsche Sektion des Weltenergierates (die mit dem BDI eng verbandelt ist) hat es analysieren lassen. Ende 2017 hat Japan als erstes Land eine Wasserstoffstrategie verabschiedet, Anfang 2019 Südkorea. Seit Ende 2019 sind es sieben weitere Staaten, darunter Deutschland, sowie die Europäische Union. Der Hype hat meines Erachtens zwei klima- und energiepolitische Gründe sowie einen oder zwei industriepolitische und geostrategische Gründe:

  • Der gesellschaftliche Druck, Klimaschutzziele ernst zu nehmen, steigt (teilweise auch der Gegendruck, dies nicht zu tun, aber die Diskussion wäre ein eigener Beitrag).
  • Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass zumindest in bestimmten Sektoren und Prozessen der direkte Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dort werden weiter flüssige und gasförmige Energieträger benötigt

Soweit die Klimaargumente, die aber nur einen Teil der Geschichte darstellen:

  • Wasserstoff schafft neue industrielle Produkte und Prozesse, deshalb soll das Feld industriepolitisch besetzt werden. Deutschland hat eine etablierte Wasserstoffindustrie, dies gilt aber auch vor allem für Japan.
  • Wasserstoff ermöglicht es aber auch neue globale Allianzen, Partnerschaften und Netzwerke zu knüpfen und damit ein neues energiestrategisches Gleichgewicht zu erreichen.

Auf Seiten der Industrie werden aus meiner Sicht die Klimaschutzziele mittlerweile sehr, sehr ernst genommen. Mehr und mehr Unternehmen formulieren sehr klar, bis wann sie selber ihre CO2-Emissionen deutlich reduzieren und CO2-neutral produzieren wollen. Für die Stahlindustrie bedeutet dies, die Investition in einen neuen Kohlebetriebenen Hochofen stellt mit ziemlicher Sicherheit ein Stranded Investment dar, das deutlich vor Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben werden müsste.

Leider ändern weder nationale noch europäische Wasserstoffstrategien noch Einsichten in die Klimaschutz etwas daran, dass der Weg in eine Wasserstoffwirtschaft noch ein sehr steiniger ist. Ob und wie schnell er wirklich beschritten wird, erscheint Anfang 2021 durchaus offen. Mindestens fünf zentrale Herausforderungen lassen sich aus meiner Sicht identifizieren:

  • Wofür soll Wasserstoff in der Industrie eingesetzt werden?
  • Wer trägt die Kosten für den CO2-freien/neutralen Wasserstoff?
  • Was wird überhaupt als CO2-freier, also nachhaltiger, Wasserstoff akzeptiert.
  • In welcher Menge ist nachhaltiger Wasserstoff verfügbar?
  • Wie entsteht ein Markt für Wasserstoff?

Einsatz von Wasserstoff

Über die Frage, wo Wasserstoff eingesetzt werden soll, wird in der Politik intensiv gestritten. Die Basishypothese lautet, nachhaltiger Wasserstoff ist knapp (dazu gleich mehr), er soll nur da eingesetzt werden, wo keine anderen Dekarbonisierungsoptionen bestehen. In erster Linie soll in der chemischen Industrie konventionell produzierter Wasserstoff ersetzt werden (vor allem in Raffinerien und in der Ammoniakproduktion). Zudem gilt – wie schon erwähnt – die Stahlindustrie als der zentrale Anwendungsfall für Wasserstoff.

Eine andere Perspektive vertritt vor allem die Gaswirtschaft. Sie will sukzessive alle Anwendungen für Erdgas auf Wasserstoff (oder synthetisches Methan, das durch die Beimischung von CO2 zu Wasserstoff entsteht) umstellen. Dazu soll nach und nach eine höhere Konzentration an Wasserstoff dem Erdgas beigemischt werden. Aktuell sind maximal zehn Prozent zulässig, 20 Prozent ist das nächste Ziel des DVGW, des technischen Verbands der Gaswirtschaft. Gegen die zunehmende Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas vor allem in den Hochdruckleitungen läuft aber unter anderem die chemische Industrie „Sturm“, da dadurch Qualitätsschwankungen entstehen, die unter anderem zu Problemen führen, wenn Erdgas als Grundstoff eingesetzt wird. Auch politisch haben Beimischkonzepte, und damit ein breiter Einsatz von Wasserstoff auch im Wärmemarkt nicht gerade Konjunktur.

Nachhaltiger Wasserstoff ist teuer

Egal wie man CO2-freien oder CO2-neutralen Wasserstoff erzeugt, er ist teurer als die heute eingesetzten Energieträger. Dies gilt zumindest so lange der CO2-Preis nicht deutlich höher als heute ist und nicht durch technologischen Fortschritt und eine Skalierung die Produktion von Wasserstoff deutlich günstiger geworden ist. Es werden auf jeden Fall Instrumente benötigt, um diesen Kostennachteil zu überbrücken. Dabei wird eine reine Subventionierung der Investitionen nicht ausreichen. Auch wenn das Wort „Wasserstoff-EEG“ vermutlich bei den meisten Akteuren Juckreiz auslöst, ohne ein, nennen wir es Marktdesign, wird es nicht gehen. Derzeit ist die Lieblingsidee der Politik in Deutschland aber auch Europa die Einführung von Carbon Contracts for Difference. Ausgeglichen wird dabei die Differenz zwischen den effektiven (und effizienten) CO2-Vermeidungskosten bei einem Einsatz von Wasserstoff und dem Marktpreis für CO2. Aber auch Quoten, die Anrechnung bei der Erfüllung von Anteilen an erneuerbaren Energien im Wärmesektor oder ähnliches sind vorstellbar. Die Kosten wird der Verbraucher oder der Steuerzahler tragen müssen.

Was ist nachhaltiger Wasserstoff?

Die Farbenlehre des Wasserstoffs gehört eindeutig zu den beliebtesten Spielen der Politik. „Gut“ ist in der Regel grüner Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom hergestellt mittels Elektrolyse (Power-to-Hydrogen) hergestellt wird. Wobei, richtig gut ist auch dieser Wasserstoff nur, wenn sichergestellt ist, dass nicht eine Kohle- oder Gaskraftwerk laufen muss, um dann in der Stromerzeugung fehlenden Grünstrom zu ersetzen. Also Wasserstoff sollte, so die ganz reine Lehre nur aus sonst abzuregelndem Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Heftig gestritten wird über die Nachhaltigkeit von blauem Wasserstoff. Dabei wird Erdgas mit dem Prozess der Dampfreformierung oder einem autothermischen Prozess (das ist effizienter) in Wasserstoff und CO2 aufgespalten. Mit der Methode wird auch heute der Wasserstoff erzeugt. Das CO2 soll aber dann nicht mehr in die Atmosphäre entlassen werden, sondern gespeichert werden. Carbon Capture and Storage (CCS) ist der Fach- für Gegner der Kampfbegriff. Das Verfahren ist aktuell die billigstes Möglichkeit CO2-neutralen Wasserstoff herzustellen, zudem sind Erdgas und CO2-Lagerstätten vorerst reichlich verfügbar. Die EU-Kommission ist aber optimistisch, dass 2030 grüner Wasserstoff mit Blauem konkurrenzfähig ist; zumindest dort wo billige erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Von vielen Akteuren, die sich für Umweltschutz einsetzen, wird sehr häufig die Nachhaltigkeit von blauem Wasserstoff bestritten. Dafür bestehen im Wesentlichen drei Gründe: Die Methanemission bei der Produktion und dem Transport des Erdgases gelten als Problem. Das CO2 werde zudem nicht komplett abgeschieden. Und die Sicherheit und Dauerhaftigkeit der CO2-Lagerung wird angezweifelt. In Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden oder Norwegen ist blauer Wasserstoff ganz klar pragmatischer Teil der Lösung. Für Norwegen ist die Speicherung von CO2 ein zukünftiges Geschäftsmodell. Auch die EU ist vorsichtig positiv eingestellt, in Deutschland sind die Widerstände enorm. Unter anderem bestehen im Bundesumweltministerium deutliche Vorbehalt gegenüber blauem Wasserstoff. Das Spektrum der Wasserstoff-Farbenlehr ist noch deutlich breiter. Aus Platzgründen soll es aber hier bei grünem und blauen Wasserstoff bleiben.

Wo kommt der Wasserstoff her?

Wenn man denn nun allein grünen Wasserstoff als Teil eines nachhaltigen Energiesystems betrachtet, stellt sich die Frage, wo denn Wasserstoff aus erneuerbarem Strom produziert werden soll, vor allem wenn dieser Wasserstoff verlässlich und ausreichend unter anderem für die Industrie zur Verfügung stehen soll. Sicher nicht allein aus abgeregeltem Strom aus erneuerbaren Energien. Über den eingangs erwähnten Vorbehalt in der BDI-Studie, die potenzielle Erzeugungskapazität reiche nicht aus, besteht weitgehend Konsens. Als Lösung werden internationale Kooperationen angeboten, wo grüner Wasserstoff dort produziert werden soll, wo reichlich Strom aus erneuerbaren Energien (und möglichst auch Wasser) vorhanden ist. Nordafrika, Chile, aber auch Australien werden häufig als vielversprechende Kandidaten für eine große Wasserstoffproduktion genannt. Im Rahmen des Corona-Wiederaufbauprogramms aus dem letzten Jahr und der Wasserstoffstrategie wurden für solche Kooperationen zwei Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings ist der Aufbau solcher Kooperationen anspruchsvoll und wird Zeit benötigen. Das Schicksal von Desertec gilt dabei als „Menetekel“, weniger pathetisch als Beispiel dafür, wie anspruchsvoll solche Projekte sein können und eben auch nicht unbedingt erfolgreich. Eine im Grunde weitgehend offene Frage ist dabei auch der Transport von Wasserstoff in Schiffen – eine Pipeline aus Australien oder Chile ist unrealistisch -. Es gibt verschiedene technologische Ansätze für den Transport, keiner wird bisher für den Transport großer Mengen Wasserstoff genutzt. Naheliegend ist – ähnlich wie bei Erdgas – die Verflüssigung. Aber da Wasserstoff erst bei rund minus 250 Grad flüssig wird (Erdgas minus 160 Grad) bestehen eigene Herausforderungen. In Japan wurde ein erstes Schiff zum Transport von flüssigem Wasserstoff umgerüstet. Es soll in diesem Jahr beginnen Wasserstoff von Australien nach Japan zu bringen.

Ein Markt für Wasserstoff

Die Vision ist ein Handel für Wasserstoff wie heute für Erdgas. In den Niederlanden wird an entsprechenden Konzepten gearbeitet. Die EEX hat eine Händler-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit dem Thema Wasserstoffhandel an der EEX beschäftigen soll. Einig sind sich wohl alle Akteure den Handel der grünen Eigenschaften von dem Handel mit dem Rohstoff Wasserstoff zu trennen. Benötigt wird dafür ein – möglichst europäisches – System an Herkunftsnachweisen. Daran sind die Arbeiten im Grunde relativ weit fortgeschritten, ein Pilotprojekt existiert. Da Wasserstoff, wie Erdgas ein leitungsgebundener Energieträger ist, wird ähnlich wie für Erdgas ein virtueller Handelspunkt in einem Wasserstoffnetz benötigt. Oben wurden die Herausforderungen beim Transport von Wasserstoff in Schiffen erwähnt. Beim Leitungstransport sind die Herausforderungen deutlich geringer. Der Transport von Wasserstoff in Pipelines ist gängige Praxis. Nach Einschätzung der deutscher Gasnetzbetreiber lassen sich Gasleitungen in der Regel ohne großen Aufwand für den Transport von Wasserstoff umwidmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben deshalb die Errichtung eines ersten Wasserstoffnetzes vorgeschlagen, das weitgehend aus umgewidmeten Erdgasleitungen besteht. Sie wollen, dass die Erdgasnetzregulierung auf Wasserstoffnetze erweitert wird. Diesen Weg wird das Bundeswirtschaftsministerium vermutlich nicht mitgehen, da dann der Aufbau des Wasserstoffnetzes durch die Nutzer der Erdgasnetze über die Netzentgelte mit finanziert werden würde. Im Ministerium wird an einer eigenen Regulierung für Wasserstoffnetze gearbeitet, die noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden soll. Damit werden in einem ersten Schritt wohl nur fragmentierte Märke für Wasserstoff entstehen.

Fazit

Industrieunternehmen, nicht nur aus der Stahl- und der Chemiebranche sollten die Entwicklungen beim Thema Wasserstoff im Auge behalten. Alle Unternehmen könnten zumindest indirekt (Beimischungen, Regulierungsfragen) betroffen sein. Aber auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt sind noch etliche Hürden zu überwinden. Die richtige Arbeit fängt 2021 erst an.

 




Marktbericht Commodities KW 03

Die Preise der Energie-Notierungen sind in den letzten Tagen etwas gefallen, aber haben einen starken Anstieg hinter sich.  Ein Grund für den leichten Rückgang war der starke US-Dollar. Gerade bei in Dollar notierten Commodities, wirkt sich das Wechselkursverhältnis aus.

Weiterhin werden negative wirtschaftliche Auswirkungen wegen der geplanten, weiteren COVID 19 Lockdown-Maßnahmen , befürchtet.  Bei den Erdgaspreisen wirken die LNG Entwicklungen in Asien, die zu hohen Preisen führen, auch in Europa  nach. Der Marktbericht steht hier als pdf bereit.




Wasserstoff Projektförderung für die Industrie durch IPCEI

Die Bundesregierung informiert über das Förderverfahren und beantwortet Fragen in einer Online-Veranstaltung am 21. Januar und am  9. Februar. Anträge können bis zum 19. Februar eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgerufen, Projektskizzen im Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme für eine Förderung einzureichen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMWi) und den Bundesländern. Die Fördergrundsätze, Förderkriterien und Anforderungen an die Projektanträge sind in der sowie der Bekanntmachung zu finden. Die Projektskizzen können bis zum 19. Februar 2021 hier hochgeladen werden.

Die Bundesregierung informiert über das Förderverfahren und beantwortet Fragen in einer Online-Veranstaltung am 21. Januar 2021 von 10 bis 12 Uhr und am 9. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen sind in der  zu finden.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen an Informationsstellen der Bundesregierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) und den Projektträger Jülich zu richten.

CO2-armer Wasserstoff und dessen Derivate sind, nach Ansicht des BMWi, von besonderer Bedeutung für das Erreichen der Klimaziele, da sie klimafreundliche Alternativen in Bereichen bieten, die sich nach derzeitigem Stand der Technik nicht vollständig über Energieeffizienz und den direkten Einsatz von erneuerbarem Strom dekarbonisieren lassen. So können durch Wasserstoffeinsatz Produktionsprozesse in der Industrie und in der Mobilität dekarbonisiert werden. Zudem kann dessen Erzeugung als Speicher für erneuerbaren Strom genutzt werden. Darüber hinaus bieten Wasserstofftechnologien die industriepolitische Chance, sich auf einem globalen Zukunftsmarkt wichtige Anteile zu sichern.

Am 10. Juni 2020 verabschiedete die Bundesregierung mit der Nationalen Wasserstoffstrategie einen Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den

Transport und die Nutzung von Wasserstoff und damit für entsprechende Innovationen und Investitionen. Sie ist ein wesentlicher Grundstein für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologien.

Dieser Markthochlauf soll im Rahmen der Fördermöglichkeiten der „Important Projects of Common European Interest (IPCEI)“ für Wasserstofftechnologien und -systeme unterstützt werden. IPCEIs leisten als gemeinsame Investitionsanstrengung kooperierender europäischer Unternehmen, flankiert auch durch staatliche Förderung, einen wichtigen Impuls im europäischen Binnenmarkt und stärken so Wachstum, Beschäftigung, Innovationsfähigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa. Mit diesem Instrument sollen integrierte Projekte entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette gefördert werden. Dies betrifft Investitionen in Erzeugung von grünem Wasserstoff, in Wasserstoffinfrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie und für Mobilität.

In dem laufenden Interessenbekundungsverfahren können Projektskizzen für Investitionsvorhaben in den genannten Bereichen eingereicht werden.

Auf der hochrangigen Auftaktveranstaltung „IPCEI now and tomorrow – The future of European cooperation in key technologies – celebrating the launch of IPCEI Hydrogen“ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit seinen EU-Kolleginnen und -Kollegen am 17. Dezember 2020 feierlich das IPCEI Wasserstoff gestartet. Im Rahmen der Veranstaltung unterzeichneten 22 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen das Manifesto zur Entwicklung einer europäischen Wertschöpfungskette Wasserstofftechnologien und -systeme. In diesem wird bekräftigt, dass die Staaten gemeinsame Wasserstoffprojekte in ganz Europa zeitnah fördern wollen.

Das BMWi ist seit langem an der Entwicklung beteiligt und auch Mitglied der . Die ECH2A wurde am 08. Juli 2020 von der Europäischen Kommission gegründet. Sie soll als ein Instrument zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission am selben Tag vorgelegten  dienen. Ihre Aufgabe ist es, die Industrie, nationale und lokale Behörden, die Zivilgesellschaft sowie wissenschaftliche Einrichtungen zusammenzubringen, um konkrete Investitionsprojekte für den großskaligen Einsatz von sauberem Wasserstoff zu entwickeln. Es wird erwartet, dass die ECH2A auch eine Plattform für die IPCEI Wasserstoff bieten wird.




Marktbericht Commodities KW 01

Zum Ende des ausgelaufenen  Jahres 2020 wurden die Energiemärkte von dem Brexit Deal und einer Hoffnung auf ein Ende der COVID 19 Krise, durch das Anlaufen der Impfungen beeinflusst. Dennoch werden die weiteren,  weltweiten

Lockdowns auch im neuen Jahr das Wirtschaftsleben und somit auch die Energiepreise  beeinflussen. Corona Hilfsprogramme für die Wirtschaft werden im Fokus stehen. Der Marktbericht steht hier zum Download als pdf bereit.




Änderungen beim KWKG durch die Hintertür

Die EEG-Novellierung wurde am 17. Dezember 2020 mit der 2. und 3. Lesung im Bundestag abgeschlossen. In der Sitzung des Bundesrates am 18.12.2020 wurde kein Einspruch erhoben. Das Gesetz kann somit nach Verkündigung zum 1 Januar 2021 in Kraft treten.  Mit dem Gesetzespakets des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wird jetzt auch das KWKG, durch die Hintertür, zum 1.1.2021 angepasst. Hintergrund dieser Änderungen ist das europäische Beihilfenrecht. An den Punkten, bei der sich die Bundesregierung nicht mit der Europäischen Kommission zur Beihilfenrechtskonformität einigen konnte, wurde das Gesetz jetzt geändert. Nur noch bezüglich weniger Einzelaspekte ist ein beihilfenrechtlicher Vorbehalt vorgesehen.

Erhöhung der EEG-Umlage für neuere KWK-Anlagen (EEG § 61c)

Die EEG-Umlage wird für neuere KWK-Anlagen, im Leistungssegment 1 bis 10 MW in der Eigenversorgung ab 3.500 Vbh, erhöht. Die volle EEG Umlage wird ab 7.000 Vbh fällig. Das gilt für Strom, der nach dem 31. Dezember 2017 verbraucht wird, also rückwirkend zum 1.1.2018! (nach wie vor Ausnahme für Betreiber, die einer in Liste 1 Anlage 4 gelisteten Branchen angehören).

Ausschreibung für KWK-Anlagen ab 500 KW (§5 KWKG)

Für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 kWel bis 1 MWel ist künftig eine Förderung nur noch nach Ausschreibung möglich. Eine Eigenversorgung ist gänzlich ausgeschlossen, eine Kumulierung mit vermiedenen Netzentgelten ist nicht möglich und eine etwaige Stromsteuerbefreiung wird angerechnet. Es gibt keine Übergangsregelung, so dass KWK-Anlagen bereits bei Aufnahme des Dauerbetriebs ab 2021 betroffen sind.

IKWK-Bonus nur noch für Anlagen über 10 MW (KWKG § 5b)

Im Leistungssegment darunter (über 1 MWel bis 10 MWel) bleibt es bei der Möglichkeit, mit einem iKWK-System an der Ausschreibung teilzunehmen. Der im KWKG neu eingeführte iKWK-Bonus kann künftig erst ab einer Leistung der KWK-Anlage von über 10 MWel in Anspruch genommen werden.

Verlängerung des KWKG nur noch bis 2026 (KWKG §6)

Die Verlängerung des KWKG bis zum 31.12.2029, die im jetzigen KWKG steht, steht weiterhin unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Verlängerung bis zum 31.12.2026 ist jetzt abgesegnet.

Bonus für elektrische Wärmeerzeugung ausgesetzt (KWKG § 7b)

Der Power-to-Heat-Bonus erhält erleichterte Anforderungen: Die räumliche Begrenzung auf die bisherige Nordregion wird aufgehoben und die PtH-Anlage muss nur noch 30 Prozent (statt bisher 80 Prozent) der elektrischen KWK-Leistung bereitstellen können. Die Inanspruchnahme ist erst bei Aufnahme des Dauerbetriebs ab 2025 möglich. Mangels Einigung mit der EU-Kommission steht diese Vorschrift unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt.

Absenkung des Kohleersatzbonus für alte Kohle-KWK-Anlagen (kwkg § 7 c)

Der Kohleersatzbonus wird aus beihilferechtlichen Gründen angepasst werden. Dieser fällt künftig deutlich geringer aus, wenn die stillzulegende Kohle-KWK-Anlage erstmals im Zeitraum von 1975 bis 1984 in Betrieb genommen wurde. Abhängig davon, wann die ersetzende Anlage den Dauerbetrieb aufnimmt, liegt der Bonus dann bei 5 bis 20 Euro/kW (statt bisher 5 bis 50 Euro/kW).

Südbonus gestrichen (KWKG § 7d)

Der neu eingeführte Südbonus für KWK-Anlagen fällt vollständig weg. DieSüdregion in der Anlage zum KWKG entfällt wieder.

Negative Strompreisregelung auch für Altanlagen erst ab 50 kW

Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kWel, die vor dem 14.8.2020 den Dauerbetrieb aufgenommen haben werden mit Wirkung ab 1.1.2020 von dieser Regelung ausgenommen.

Streichung des TEHG-Bonus

Der TEHG-Bonus für KWK-Anlagen im Anwendungsbereich des europäischen Emissionshandels wird gestrichen. Durch eine Anhebung des KWK-Zuschlags für eingespeisten Strom im Leistungssegment über 2 MW um 0,3 ct auf 3,4 ct/kWh wird dies kompensiert. Das gilt für neue und modernisierte Anlagen, die den Dauerbetrieb ab dem 1.1.2021 aufnehmen.




Marktbericht Commodities KW 48

Die KW 48 war geprägt von der Hoffnung, dass die Covid19 Pandemie durch den Impfstoff im nächsten Jahr gebändigt werden könnte. Das wirkt am längeren Ende positiv auf die Preise, aber die aktuellen regionalen Lockdown Maßnahmen in einigen Ländern wirken dagegen.

Ein Blick auf den europäischen Stromverbrauch zeigt, dass vor allem Frankreich aktuell mit einem Absatzminus von 14 Prozent und Spanien mit minus elf Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich unter der Corona-Krise leiden. Der Bericht steht hier als pdf zum Download bereit: Marktbericht Commodities KW 48




Marktbericht Commodities KW 46

Die letzten Wochen waren geprägt von der US-Wahl, die bis heute deutliche Wellen schlägt, denn Präsident Trump will den Wahlsieg von Joe Biden nicht anerkennen. Das wirkte dann auch belastend auf die Notierungen der Commodities. In die gleiche Richtung zielten die erneuten, weltweiten COVID 19 Lockdowns. Am 13. November wurden weltweit 628.000 COVID 19 Neuinfektionen gemeldet.

Die Nachricht von einem bald wirksamen Impfstoff konnte die Märkte hingegen positiv beflügelte, aber nur kurzzeitig. Mit dem Marktbericht Commodities wird in regelmäßigen Abständen das Marktgeschehen der wichtigsten energierelevanten Märkte wiedergegeben. Der Bericht steht hier als pdf zum Download bereit: Marktbericht Commodities KW 46




Marktbericht Commodities KW44

Die Themen dieser Woche  waren die steigenden COVID19-Fallzahlen und die Bekanntgabe von (Teil)- Shutdowns in mehreren europäischen Ländern. Das führte in direkter Folge zu Preisabstürzen bei den Commodities. Bei den Brexit-Verhandlungen wurden gemäß Berichten von „Bloomberg“ zuletzt deutliche Fortschritte erzielt.

Eine Einigung auf ein Handelsabkommen für die Zeit ab dem 1. Januar scheint nun für Anfang November möglich. Diese Meldung verpuffte aber, da der Fokus der Marktteilnehmer auf den COVID19 Shutdowns gerichtet war. Nächste Woche dürfte die US-Wahl die Commodity Märkte stärker beeinflussen.  Hier den können EINTEC INSIGHTS Nutzer den Marktbericht Commodities KW 44  als pdf ansehen.




KWKG-Umlage für 2021 veröffentlicht

Auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG identifiziert und die für Letztverbräuche bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und und am 26.10.2020 veröffentlicht.

Aus den Mitte Oktober 2020 bei den ÜNB vorliegenden Prognosedaten über die Höhe der für 2021 erwarteten förderfähigen KWK-Strommengen und der Höhe des gesamten zu erwartenden Fördervolumens ergibt sich für das Jahr 2021 eine KWKG-Umlage als Aufschlag auf die Netzentgelte für alle nichtprivilegierten Letztverbräuche in Höhe von rd. 0,308 ct/kWh.

Die Jahresabrechnung KWKG 2019 auf Basis vorliegender WP-Bescheinigungen ergibt einen nachzuholenden Betrag in Höhe von 194.512.064 Euro, was zu einem zusätzlichen Aufschlag für alle nichprivilegierten Letzverbräuche in Höhe von rd. -0,054 ct/kWh führt.

In Zusammenfassung der o.g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2021 eine gerundete KWKG-Umlage in Höhe von 0,254 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbraucher.

Die Entwicklung der KWK-Umlage der letzten 10 Jahre als pdf.

Zusammenstellung der Umlagen und Abgaben auf Strom für 2021




Marktbericht Commodities KW41

Die im November anstehenden US-Wahlen und der Gesundheitszustand von US Präsident Trump dürften auch in der kommenden Woche die Preise der Commodities beeinflussen. Aber auch andere Themen außerhalb der Rohstoffmärkte werden ihre Schatten voraus werfen. Allen voran die Entwicklung der Pandemie im kälteren Herbst mit ihren potenziellen Folgen für die Wirtschaft.

Aber auch geopolitische Risikofaktoren, darunter die Brexit-Gespräche oder aber der US-Handelskonflikt mit China, sollten nicht außer Acht gelassen werden.  Hier den können EINTEC INSIGHTS Nutzer den Marktbericht Commodities  als pdf ansehen.