Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gestartet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.
Sie können eine Förderung für Projekte erhalten, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen, inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.
Die Förderung besteht aus drei Teilmodulen:
- Teilmodul 1: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse (AGVO).
- Teilmodul 2: Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder durch Nutzung von Wasserstoff oder daraus gewonnener Brennstoffe (TCTF).
- Teilmodul 3: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die anwenderorientierte Technologien für die in den Teilmodulen 1 und 2 beschriebenen Ziele entwickeln (AGVO).
Im Teilmodul 1 können Sie eine Förderung von maximal 30 Millionen Euro pro Unternehmen erhalten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent, wenn die Projekte zu einer einhundertprozentigen Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen führen.
Im Teilmodul 2 können Sie eine Förderung von maximal 200 Millionen Euro pro Unternehmen erhalten:
- Bei Elektrifizierungsprojekten beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent.
- Bei Projekten zur Umstellung auf Wasserstoff oder Brennstoffe, die aus Wasserstoff gewonnen werden, können Sie eine Förderung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.
Im Teilmodul 3 können Sie
- für Projekte der industriellen Forschung eine Förderung von maximal 35 Millionen Euro erhalten.
- für Projekte der experimentellen Entwicklung eine Förderung von bis zu 25 Millionen Euro erhalten.
- für Durchführbarkeitsstudien eine Förderung von bis zu 8,25 Millionen beantragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem Projektträger ein. Dies ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Projektskizzen müssen bis zum 30.11.2024 eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
- Ihr Projekt muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.
- Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie den gesamten Eigenanteil von zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten tragen können.
- Zuwendungsempfänger in Teilmodul 1 und 2 müssen sich verpflichten, die Investitionen nach deren Abschluss mindestens fünf Jahre (drei Jahre bei kleinen und mittleren Unternehmen) in dem betreffenden Gebiet zu erhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung des BMWK nicht nachgekommen sind.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO.
- Unternehmen, gegen die die Europäische Union Sanktionen verhängt hat.